Die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums steht grundsätzlich allen Wohnungs- bzw. Teileigentümern gemeinsam zu.
Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist ohne das Organ des Verwalters praktisch nicht denkbar - der Treuhänder für das ihm anvertraute Immobilien-und Geldvermögen ist.
Hierfür bedarf es gegenseitigen Vertrauens zwischen dem Verwalter und der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Dieses Vertrauen ist uns wichtig in der täglichen Verwalterarbeit!
Die Aufgaben einer Immobilienverwaltung sind sehr umfangreich - ein professioneller Verwalter benötigt neben betriebswirtschaftlichen Kenntnissen auch umfangreiches juristisches und bautechnisches Fachwissen. Überlassen Sie die Betreuung Ihrer Immobilien deshalb unserer professionellen Hausverwaltung.
Einen Auszug unserer Verwalterleistung im Bereich der WEG Verwaltung erhalten Sie hier
Allgemeine Verwaltung | ||
• | Teilnahme am Rechtsverkehr als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft | |
• | Durchführung, Leitung und Protokollierung von Eigentümerversammlungen | |
• | Durchführung von Beiratssitzungen | |
• | Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung | |
• | Abschluss und Überwachung von Verträgen | |
• | Kontrolle des Versicherungsstatus | |
• | Abwicklung von Versicherungsschäden | |
• | Prüfung von Kosteneinsparmöglichkeiten | |
• | Schriftverkehr und Dokumentation |
Kaufmännische Verwaltung | ||
• | Führung und Verwaltung der Bankkonten | |
• | Mündelsichere Anlage der Instandhaltungsrücklage (in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat) | |
• | Rechnungskontrolle und Zahlungsverkehr (Online-banking) | |
• | Einzug der Wohngelder etc. mittels Lastschriftverfahren | |
• | Einrichtung einer ordnungsgemäßen Buchführung | |
• | Erstellung der Wirtschaftspläne | |
• | Jährliche Abrechnung der Haus- und Heizkosten incl. Vermögensstatus und Rücklagenentwicklung |
Technische Verwaltung | ||
• | Regelmäßige Begehung der Wohnanlage und Kontrolle des Gemeinschaftseigentums | |
• | Abschluss von Wartungsverträgen für die technische Gebäudeausstattung | |
• | Einholung von Angeboten für notwendige größere Instandhaltungsmaßnahmen | |
• | Erteilung schriftlicher Aufträge | |
• | Überwachung der beauftragten Handwerker | |
• | Durchführung von beschlossenen Instandhaltungsmaßnahmen | |
• | Beschaffung von Schlüsseln, Betreuung der Schließanlage | |
• | Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen | |
• | Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen (Rohrbruch, Sturmschaden etc.) |
Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an!