Die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums steht grundsätzlich allen Wohnungs- bzw. Teileigentümern gemeinsam zu.


Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist ohne das Organ des Verwalters praktisch nicht denkbar - der Treuhänder für das ihm anvertraute Immobilien-und Geldvermögen ist.
Hierfür bedarf es gegenseitigen Vertrauens zwischen dem Verwalter und der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Dieses Vertrauen ist uns wichtig in der täglichen Verwalterarbeit!


Die Aufgaben einer Immobilienverwaltung sind sehr umfangreich - ein professioneller Verwalter benötigt neben betriebswirtschaftlichen Kenntnissen auch umfangreiches juristisches und bautechnisches Fachwissen. Überlassen Sie die Betreuung Ihrer Immobilien deshalb unserer professionellen Hausverwaltung.


Einen Auszug unserer Verwalterleistung im Bereich der WEG Verwaltung erhalten Sie hier

 

Allgemeine Verwaltung
  Teilnahme am Rechtsverkehr als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft
  Durchführung, Leitung und Protokollierung von Eigentümerversammlungen
  Durchführung von Beiratssitzungen
  Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
  Abschluss und Überwachung von Verträgen
  Kontrolle des Versicherungsstatus
  Abwicklung von Versicherungsschäden
  Prüfung von Kosteneinsparmöglichkeiten
  Schriftverkehr und Dokumentation

 

Kaufmännische Verwaltung
  Führung und Verwaltung der Bankkonten
  Mündelsichere Anlage der Instandhaltungsrücklage (in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat)
  Rechnungskontrolle und Zahlungsverkehr (Online-banking)
  Einzug der Wohngelder etc. mittels Lastschriftverfahren
  Einrichtung einer ordnungsgemäßen Buchführung
  Erstellung der Wirtschaftspläne
  Jährliche Abrechnung der Haus- und Heizkosten incl. Vermögensstatus und Rücklagenentwicklung

 

Technische Verwaltung
  Regelmäßige Begehung der Wohnanlage und Kontrolle des Gemeinschaftseigentums
  Abschluss von Wartungsverträgen für die technische Gebäudeausstattung
  Einholung von Angeboten für notwendige größere Instandhaltungsmaßnahmen
  Erteilung schriftlicher Aufträge
  Überwachung der beauftragten Handwerker
  Durchführung von beschlossenen Instandhaltungsmaßnahmen
  Beschaffung von Schlüsseln, Betreuung der Schließanlage
  Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen
  Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen (Rohrbruch, Sturmschaden etc.)

 

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an!